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Zusammenfassung:Enttäuschte Sparer, verärgerte...
Enttäuschte Sparer, verärgerte Kunden: Gehen die Banken und Sparkassen unter dem Druck niedriger Zinsen zu weit? In einem Urteil vom Dienstag lässt der Bundesgerichtshof (BGH) den Geldhäusern zwar nicht alles durchgehen. Für Verbraucher ist das aber nur ein schwacher Trost.Worum geht es?In Karlsruhe geklagt haben Prämiensparer aus Sachsen-Anhalt, die drei lukrative Verträge von 1996 und 2004 weiterlaufen lassen wollen. „Je länger Sie sparen, desto höher steigt Ihre Prämie“, hieß es einst im Werbeflyer der Sparkassen für das „S-Prämiensparen flexibel”. Und: „Sie alleine bestimmen, wie lange Sie sparen wollen.“ Trotzdem schickt die Kreissparkasse Stendal Ende 2016 die Kündigung — wegen der anhaltenden Niedrigzinspolitik. (Az. XI ZR 345/18) Kein EinzelfallKeineswegs. Nach Angaben der Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen-Anhalt fahren inzwischen 8 der 13 Sparkassen in dem Bundesland eine ähnliche Linie. Allein die Sparkasse Anhalt-Bitterfeld habe rund 2200 Prämiensparverträge gekündigt. Nach einer Übersicht der Stiftung Warentest ist auch Sachsen stark betroffen. Dort sind aber auch Kündigungen zum Beispiel in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Bayern gelistet. Die Sparkassen verhielten sich „vertragstreu”, meint der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV). „Dazu gehört auch, dass es unseren Kreditinstituten möglich sein muss, auf veränderte wirtschaftliche Bedingungen sachgerecht reagieren zu können“, erklärt Sprecher Thomas Rienecker.Was bedeutet das für betroffene Kunden?„Für die Sparer waren das Verträge, die sie für ihre Altersvorsorge abgeschlossen haben”, sagt Ute Bernhardt von der VZ Sachsen-Anhalt. „Der Unmut ist berechtigterweise da.“ Denn attraktiv macht die Verträge nicht der schwankende Grundzins, sondern die Bonusstaffel. Und die zahlt sich vor allem langfristig aus: Wer etwa jeden Monat 100 Euro einzahlt, bekommt nach drei Jahren erstmals eine Prämie von drei Prozent auf die jährliche Sparrate, das sind gerade einmal 36 Euro. Den Höchstwert von 50 Prozent erreicht die Prämie erstmals zum Ende des 15. Jahres - das entspricht in der Beispielrechnung 600 Euro. Wer noch länger spart, kommt häufiger in den Genuss: Das rechnet ein alter Werbeflyer der Sparkassen für 25 Jahre Laufzeit explizit vor.Wie hat der BGH entschieden?Die wesentliche Aussage: „Der Sparvertrag darf nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe gekündigt werden”, sagt der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger bei der Urteilsverkündung. Die Sparer müssen die maximal mögliche Prämie also mindestens einmal mitnehmen dürfen — schließlich sei das der besondere Anreiz gewesen. Danach sieht es für die Sparer allerdings schlecht aus: Der Vertrag läuft zwar weiter, kann aber jederzeit einseitig gekündigt werden. Den Klägern aus Sachsen-Anhalt, die gerne 25 Jahre lang von dem Prämiensparen profitiert hätten, hilft die Entscheidung also nicht.
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