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Zusammenfassung:Die Europäische Bankenunion, mit der die Aufsicht über wichtige Finanzinstitute im Euro-Gebiet an die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen wurde, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassun
Karlsruhe (Reuters) - Die Europäische Bankenunion, mit der die Aufsicht über wichtige Finanzinstitute im Euro-Gebiet an die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen wurde, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Die Karlsruher Richter mahnten aber gleichzeitig die strikte Einhaltung der Regeln an. (AZ: 2BvR 1685/14 und 2BvR 2631/14)
Als Lehre aus der Finanzkrise werden seit 2014 die großen Banken im Währungsraum zentral von der EZB kontrolliert. In Deutschland sind es 21 sogenannte systemrelevante Kreditinstitute. Rund 1400 deutsche Banken und Sparkassen stehen aber weiterhin unter deutscher Finanzaufsicht. Für sie bleiben die Bafin und die Bundesbank zuständig.
Mehrere Kläger hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil damit die im EU-Vertrag von Lissabon festgelegten Kompetenzen unzulässig erweitert worden seien. Die Verfassungsbeschwerden wurden vom Zweiten Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle zurückgewiesen.
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