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Zusammenfassung:Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihenkäufen der EZB will die Europäische Zentralbank zur Lösung der Streitfrage beitragen. "Wir stehen bereit, mit der Bundesbank zusammenzuarbeiten und Informatione
Berlin (Reuters) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihenkäufen der EZB will die Europäische Zentralbank zur Lösung der Streitfrage beitragen.
“Wir stehen bereit, mit der Bundesbank zusammenzuarbeiten und Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Antwort, die die deutschen Institutionen dem Verfassungsgericht geben müssen, zu erleichtern”, sagte EZB-Vizechef Luis de Guindos dem Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” in einem Interview. Die EZB sei also bereit zu kooperieren, allerdings sei sie “uneingeschränkt” der eigenen Unabhängigkeit verpflichtet. Das Urteil aus Karlsruhe habe die Zentralbank zur Kenntnis genommen. Die geldpolitischen Entscheidungen der EZB seien immer verhältnismäßig und angemessen gewesen. “Ich gehe davon aus, dass Bundesregierung und Bundestag darauf reagieren werden.”
Bundesfinanzminister Olaf Scholz zeigte sich in der Angelegenheit gelassen. In einer Videoschalte für eine Finanzbranchenkonferenz in Frankfurt äußerte er sich zuversichtlich, dass eine Lösung in Sicht sei.
Die Finanzpolitiker im Bundestag haben sich auf Gespräche mit der Bundesbank verständigt, die möglicherweise den Druck des Bundesverfassungsgerichts bei EZB-Anleihekäufen entschärfen. Bundesbank-Präsident Jens Weidmann soll regelmäßig einmal pro Quartal in einem “monetären Dialog” den Finanzausschuss über die Geldpolitik informieren. Darauf verständigten sich die Finanzobleute aller Fraktionen laut einem Reuters vorliegenden Protokoll.
Das Bundesverfassungsgericht hat das billionschwere Programm PSPP zum Aufkauf von Staatsanleihen der Euro-Länder, das die EZB 2015 aufgelegt hatte, als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Die Karlsruher Richter forderten, dass der EZB-Rat zeigen müsse, dass das Kaufprogramm “verhältnismäßig” sei. Ansonsten sei es der Deutschen Bundesbank untersagt, nach einer Übergangsfrist an den Käufen teilzunehmen.
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