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Zusammenfassung:charmedlightph/ShutterstockDie Diskussionen um einen möglichen „harten“ Lockdown fallen zusammen mit
charmedlightph/Shutterstock
Die Diskussionen um einen möglichen „harten Lockdown fallen zusammen mit den diesjährigen Weihnachtseinkäufen.
Manche Bundesländern haben bereits angekündigt, Geschäfte aufgrund der verschärften Corona-Maßnahmen zu schließen. Doch was passiert mit gekaufter Ware, die man umtauschen möchte?
Grundsätzlich gilt: Es gibt kein Recht auf Rückgabe im Geschäft. Jedoch sind viele Händler kulant und verlängern vor allem wegen der außergewöhnlichen Situation die Rückgabefristen für den stationären Handel und Online-Käufe.
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Die derzeitigen politischen Diskussionen um einen verschärften Lockdown fallen in die Zeit der Weihnachtseinkäufe. Einige Bundesländer, wie zum Beispiel Sachsen, haben strengere Maßnahmen bereits angekündigt und wollen auch Geschäfte schließen. Doch was passiert mit gekaufter Ware, die man umtauschen möchte, wenn der Einzelhandel zu ist? Verlängern sich wegen des Lockdowns die Umtauschfristen für Geschenke nach Weihnachten? Und gibt es einen Unterschied zwischen dem Kauf im Einzelhandel und im Online-Shop?
Rückgaben bei Einkäufen im Geschäft
Grundsätzlich gilt die Regel „Vertrag ist Vertrag. In dem Augenblick, in dem ihr die Ware an der Kasse bezahlt und ausgehändigt bekommt, kommt für beide Seiten ein bindender Vertrag zustande. Heißt: Der Händler muss die Ware liefern und der Kunde muss den Kaufpreis bezahlen. Viele Menschen glauben, sie hätten ein Recht auf Umtausch im Geschäft. Das ist jedoch ein Irrglaube. Denn ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht gibt es für Kunden beim Kauf im Ladengeschäft grundsätzlich nicht!
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Das Gesetz geht nämlich davon aus, dass man sich eben vor dem Vertragsschluss überlegen soll, ob man etwas wirklich haben möchte. Ausnahmen gibt es beispielsweise nur bei Verträgen an der Haustür oder auf der Straße, Haustürgeschäften, bei Kredit- und Versicherungsverträgen, Bestellungen im Internet oder am Telefon. Diese Ausnahmen sind ausdrücklich gesetzlich geregelt. Sie ändern an der Grundregel aber nichts: Es gibt kein Recht auf Rückgabe im Geschäft.
In der Realität sieht das aber etwas anders aus: Viele Händler bieten einen Umtausch innerhalb von 14 Tagen an oder sogar eine Rückgabe in Verbindung mit Vorlage des Kassenbons. Dabei handelt es sich jedoch um einen Anspruch, der den Kunden freiwillig eingeräumt wird. Euch bleibt somit nichts anderes übrig, als auf ein Entgegenkommen des Händlers zu hoffen.
Eine Kulanz der Händler kann nicht erwartet werden
Vor allem wegen der außergewöhnlichen Situation des Lockdowns bieten euch viele Geschäfte — freiwillig — verlängerte Rückgabefristen im Geschäft an. Die Kaufhauskette TK Maxx etwa bietet eine verlängerte Rückgabefrist an, wenn ihr einen Artikel aufgrund einer vorübergehenden Schließung nicht zurückgeben könnt. Die Rückgabefrist wird um 30 Tage ab dem Datum, an dem das Geschäft wieder öffnet, verlängert. Auch C&A bietet ein verlängertes Rückgaberecht von 45 Tagen für Bestellungen ab dem 1. Juni 2020 an. Bei Saturn und Mediamarkt hat sich bei der ersten angeordneten Schließung der Geschäfte, die freiwillig gewährte Umtauschfrist von 14 Tagen „um die Dauer der Schließtage verlängert, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Damit könnte auch bei einem zweiten harten Lockdown gerechnet werden.
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Eine solche Kulanz könnt ihr aber nicht in jedem Geschäft erwarten. Prüft am besten im Vorfeld, ob der Händler Rückgaben akzeptiert und möglicherweise sogar die Fristen wegen des Lockdowns verlängert hat. Etwas anderes gilt etwa bei mangelhafter Ware:
Wie ihr kaputte Ware reklamieren könnt, wenn das Geschäft wegen des Lockdowns geschlossen ist
Trotz Ladenschließungen behaltet ihr euer Recht auf mangelfreie Ware! Ein Tipp zur Reklamation während des Lockdowns: Setzt dem Unternehmen schriftlich eine Frist zur Lieferung einer Ersatzsache oder Reparatur. Wenn diese Frist fruchtlos verstreicht, könnt ihr vom Vertrag zurücktreten und euer Geld zurückverlangen. Dafür hat man grundsätzlich sechs Monate Zeit. Laufen diese sechs Monate nun in der Schließzeit wegen des Lockdowns ab, ist es ausreichend, den Mangel einem Zeugen zu zeigen und per Einschreiben beim Verkäufer geltend zu machen, rät die Verbraucherzentrale. Wenn das gelingt, habt ihr zwei Jahre Zeit, eure Rechte einzufordern.
Beim Einkauf im Online-Shop
Bei Online-Käufen haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das heißt: Ihr könnt innerhalb dieser 14 Tage nach dem Erhalt der Ware — ohne Angabe von Gründen — den Widerruf erklären. Dies kann mündlich, per Mail, Fax oder Brief geschehen. Anschließend müsst ihr die Ware an den Verkäufer zurücksenden. Der Verkäufer muss dann, nachdem er die Ware zurückerhalten hat, das Geld innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten. Viele Geschäfte bieten zudem aus Kulanz auch verlängerte Rückgabefristen für den Einkauf im Online-Shop an. Etwa H&M, Thalia und Amazon. Informiert euch am besten vor dem Kauf über eine möglicherweise verlängerte Rückgabefrist im Online-Shop.
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