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Zusammenfassung:Die leere Fussgängerzone Neuhauser Straße in München im Lockdown.picture alliance / SvenSimon | Fran
Die leere Fussgängerzone Neuhauser Straße in München im Lockdown.
picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann
In einem neuen offenen Brief an die Bundeskanzlerin stellen die 13 Präsidenten des Handelsverbandes die Verzweiflung und schwierige Lage der deutschen Einzelhändler dar.
Darin thematisieren die Verbände auch die Aktion aus den sozialen Medien, in denen unter dem Hashtag #Wirmachenauf sich Händler formieren, die am kommenden Montag trotz verlängertem Lockdown ihre Geschäfte öffnen wollen.
Laut dem Rechtsanwalt Chan-jo Jun müssen diese Händler dann mit rechtlichen Konsequenzen von Bußgeldern bis hin zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe rechnen.
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Der deutsche Einzelhandel ist verzweifelt. In einem erneuten offenen Brief wenden sich die 13 Präsidenten des Handelsverbandes HDE sowie der Landes- und Bundesfachverbände am Donnerstag an die Bundeskanzlerin. Sie kritisieren unter anderem, dass die versprochenen Hilfsleistungen nicht bei den Handelsunternehmen ankommen. Der von den Schließungen betroffene Einzelhandel sehe sich deshalb ohne Zukunftsperspektive und in akuter Existenzgefahr.
„Wir erleben mit großer Sorge, dass sich aus Verzweiflung Initiativen bilden, die trotz Schließungsverfügung Lokale und Geschäfte öffnen, ihre Anliegen über Kettenbriefe mit großer Reichweite transportieren und zu massiven Protestaktionen aufrufen wollen, schreiben die 13 Verbandspräsidenten in dem Brief und nehmen damit auf den Aufstand mancher Händler gegen den Lockdown Bezug, der in den vergangenen Tagen hochkochte.
Unter dem Schlagwort #Wirmachenauf kursieren in den sozialen Medien Bekundungen von und Aufrufe an Gewerbetreibende, ihre Betriebe trotz Lockdowns zu öffnen. Der Sporthändler Udo Siebzehnrübl sorgte mit seiner Ankündigung, seine fünf Intersport-Geschäfte in Bayern am Montag öffnen zu wollen, für viel Aufregung. Weil die Aktion viele Rechtsradikale und Querdenker im Netz angezogen hatte, zog er die angekündigte Öffnung aber inzwischen zurück, wie Siebzehnrübl Business Insider am Dienstag bestätigte.
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3.200 Gewerbetreibende wollen vermeintlich am Montag öffnen
Eine entsprechende Telegram-Gruppe zu #Wirmachenauf hat mittlerweile 58.862 Abonnenten. Der Betreiber der Chat-Gruppe hat unter den Mitgliedern eine Umfrage durchgeführt, demnach geben 11 Prozent der Teilnehmenden (3.200 Gewerbetreibende) an, ihr Geschäft am kommenden Montag angeblich öffnen zu wollen. 24.000 Teilnehmer haben angegeben, kein Gewerbe zu haben, aber als Verbraucher einen Einkauf bei jenen Geschäften zu planen. Aussagekräftig sind diese Zahlen dennoch nicht, denn der Gruppe kann jeder Telegram-Nutzer ohne jegliche Nachverfolgung beitreten und so die Abstimmung verwässern. Ob am 11. Januar also tatsächlich so viele Händler trotz Verlängerung des Lockdowns öffnen werden, ist fraglich.
Insbesondere, wenn man die rechtlichen Konsequenzen bedenkt.
Der Rechtsanwalt Chan-jo Jun, der sich mit dem Thema ausführlich befasst, sagt im Gespräch mit Business Insider: „Ein Verstoß gegen die Lockdown-Regeln ist kein Kavaliersdelikt. Laut ihm gebe es drei mögliche rechtliche Folgen für Händler, die ihre Geschäfte trotz Lockdown öffnen würden.
Zunächst werde die Öffnung als Ordnungswidrigkeit gewertet, bei einem einmaligen Vergehen bedeute dies etwa nach dem bayrischen Bußgeldkatalog eine Ordnungsstrafe von 5.000 Euro. Für jeden weiteren Tag kann ein Bußgeld von 25.000 Euro pro Tag hinzukommen.
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Die Händler könnte ihre Gewerbeerlaubnis verlieren und sogar ins Gefängnis kommen
Die zweite Konsequenz wäre eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit nach Paragraph 35 der Gewerbeordnung. Händler müssten ihr Geschäft dann also schließen. Und das nicht nur temporär: Laut Jun wird ihnen damit die Gewerbeerlaubnis entzogen und müsste von den Betreibern neu beantragt werden. Es dürfe jedoch nicht leicht sein, diese wiederzuerlangen, denn die Behörden müssten nach einer Ordnungswidrigkeit überzeugt werden, dass man sich dieses Mal als Gesetz hält, so Jun. „Händler können in der Zeit dann auch ihre Mitarbeiter nicht mehr bezahlen und bekommen auch keine staatlichen Hilfen mehr, sagt der Anwalt.
Solange das behördlich angeordnete Gewerbeverbot noch nicht vorliegt, könne die Polizei aus Gründen der allgemeinen Gefahrenabwehr und Gefahr im Verzug das Geschäft auch früher jederzeit schließen, sagt Jun. Im schlimmsten Fall könnten Händler für einen Verstoß gegen den Lockdown sogar ins Gefängnis gehen, sagt Jun. Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren werde bestraft, wer gegen Paragraph 74 des Infektionsschutzgesetzes verstoße und vorsätzlich Krankheitserreger verbreite.
Und auch der explizite Aufruf an andere, trotz Verbot das eigene Geschäft zu öffnen, könne als Anstiftung zur Straftat zur Rechenschaft gezogen werden, so Jun. Hier drohen laut dem Anwalt Geldbußen bis zu 25.000 Euro bis hin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Handelsverbände unterstützen die Aktion nicht
Jun sorge, dass einzelne kleine Unternehmer auf den Zug der Protestbewegung aufspringen könnten, ohne zu verstehen, welche rechtlichen Konsequenzen ihnen drohen könnten. „Das Perfide ist, dass von Querdenkern wie Attila Hildmann mit Misinformationen zum Öffnen der Geschäfte aufgerufen wird, die rechtlichen Folgen dann jedoch von den Händlern getragen werden, sagt Jun.
Der Sprecher des Handelsverbands HDE unterstützt die Protestaktion nicht und sagte gegenüber Business Insider: „Eine Öffnung der Geschäfte im Widerspruch zu geltenden Verordnungen kann aus unserer Sicht nicht die Lösung sein.
Bislang seien Verstöße von Händlern und Gastronomen gegen die Auflagen nach einer Recherche der „Wirtschaftswoche sehr selten. Der Deutsche Städtetag sagte dem Wirtschaftsmagazin: „Die große Mehrheit der Geschäftsleute hält sich an die Vorgaben, ihre Läden bleiben geschlossen.
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