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Zusammenfassung:Hand ans Steuer! Diese Änderungen hält das Jahr 2025 für Autofahrer bereit. Lisa Fotios from PexelsA
Hand ans Steuer! Diese Änderungen hält das Jahr 2025 für Autofahrer bereit.
Autofahrer müssen bis 2025 gelbe oder rosafarbene Führerscheine umtauschen und sich auf eine steigende CO2-Steuer einstellen.
Ab 2025 gelten neue Regelungen für Winterreifen, Motorräder und Wohnwagen-Gasanlagen sowie Änderungen bei Unfallflucht und EU-Führerscheinrichtlinie.
In Italien, Österreich und Frankreich gelten ab 2025 strengere Strafen und Vorschriften.
Das Jahr 2025 steht vor der Tür, und viele Dinge ändern sich, die Autofahrerinnen und Autofahrer betreffen werden. Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengefasst:
2025 müssen einige Fahrer ihren Führerschein umtauschen
Wer noch einen gelben oder rosafarbenen Führerschein aus Papier besitzt, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2025 umtauschen – es sei denn, ihr seid vor 1953 geboren. In diesem Fall bleibt der alte Führerschein gültig. Alle anderen sollten sich rechtzeitig um den Umtausch kümmern, um Strafen zu vermeiden.
Neue CO2-Steuer im Jahr 2025: Autofahrer müssen mehr zahlen
Zum 1. Januar 2025 tritt eine neue Stufe der CO2-Steuer in Kraft. Die Steuer steigt von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne CO₂. Diese Änderung wird sich voraussichtlich auch auf die Benzinpreise auswirken – Experten schätzen einen Anstieg von etwa 3 Cent pro Liter bei Benzin und Diesel.
HU-Prüfplakette 2025: Wann Autofahrer zum TÜV müssen
Ein Blick auf die HU-Prüfplakette eures Fahrzeugs kann 2025 wichtig werden. Autofahrer, die mit einer orangenen Plakette unterwegs sind, müssen ihr Fahrzeug in diesem Jahr zur Hauptuntersuchung (HU) anmelden. Die Zahl im äußeren Kreis gibt an, in welchem Monat die „TÜV-Prüfung fällig ist.
EU-Führerscheinrichtlinie 2025: Digitaler Führerschein und Änderungen
Ab 2025 wird die EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt, die mehrere wichtige Änderungen für Autofahrer mit sich bringt. Dazu gehört die Einführung des digitalen Führerscheins, Änderungen des Mindestalters für Lkw- und Busfahrer sowie Anpassungen der Probezeit für Fahranfänger. Auch die theoretische Prüfung wird überarbeitet. Gesundheitsuntersuchungen und kürzere Umtauschfristen für Senioren wurden jedoch gestrichen. Sobald die Richtlinie verabschiedet ist, wird sie in deutsches Recht umgesetzt.
Winterreifen ab 2025: Nur noch mit Alpine-Symbol
Seit Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Bedingungen nur noch Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol verwendet werden. Reifen mit nur der M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig, wenn die Wetterverhältnisse dies erfordern.
Unfallflucht: Neuerungen ab 2025
Unfallflucht bleibt eine Straftat, aber künftig wird es Änderungen geben, die in bestimmten Fällen strafmildernd wirken oder sogar zu einer Straffreiheit führen können. Geplant ist, dass der Unfallverursacher bei Sachschäden seine Angaben nicht mehr nur am Unfallort, sondern auch an einer Polizeiwache oder digital über eine neu eingerichtete Meldestelle machen kann.
Gascheck für Wohnwagen ab 2025
Besitzer von Wohnwagen müssen ab 19. Juni 2025 ihre Gasanlagen regelmäßig überprüfen lassen, um Unfälle durch Gassystemdefekte zu verhindern. Gerade bei Kochen, Kühlen und Heizen sind Defekte besonders gefährlich.
Neue Abgasnorm für Motorräder ab 2025
Ab 2025 müssen alle neu zugelassenen Motorräder der „Euro 5+-Abgasnorm entsprechen. Eine der wichtigsten Neuerungen ist das Onboard-Diagnose-System (OBD II), das die Motorsteuerung überwacht und anpasst. Auch die Messung des maximalen Fahrgeräusches wird angepasst. Bestandsschutz gibt es für bereits zugelassene Motorräder.
Motorradreifen 2025: Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich
Ab 2025 müssen Motorradfahrer, die Reifen verwenden, die vor dem 31. Dezember 2019 produziert wurden, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen können. Diese Bescheinigung ist nur erforderlich, wenn es sich um eine Herstellerfreigabe handelt.
Verkehrsverstöße im Ausland: Strafen für EU-Verkehrssünder
Wer 2025 im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, sollte vorsichtig sein: Verkehrssünder müssen in der ganzen EU effizienter verfolgt werden. Ab 2025 müssen Bußgeldbescheide innerhalb von elf Monaten zugestellt werden, und alle behördlichen Schreiben müssen in einer für den Verkehrssünder verständlichen Sprache verfasst sein. Private Inkassodienste dürfen jedoch ab Ende 2024 keine Forderungen mehr stellen.
Arten des Fehlverhaltens von PKW-Fahrern außerorts und auf Autobahnen 2019 nach Altersgruppen.
Dekra/ Statistisches Bundesamt
Strengere Strafen für Temposünder in Italien
In Italien müssen Verkehrssünder ab 2025 mit strengeren Strafen rechnen. Besonders bei Alkohol- oder Drogenfahrten drohen hohe Bußgelder und Geldstrafen. Auch das Überfahren von roten Ampeln und Handyverstöße werden härter bestraft.
Abgasnorm Euro 6e und Euro 7: Was Autofahrer wissen müssen
Die Euro 6e Abgasnorm tritt 2025 in Kraft und fordert unter anderem eine detaillierte Anzeige der Emissionsstrategien bei Fahrzeugprüfungen. Ab 2025 werden zudem die Nutzfaktoren von Plug-in-Hybriden angepasst, um genauere CO2-Emissionen zu berechnen. Euro 7 wird ebenfalls kommen, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Neue Vignette in Österreich: Preiserhöhung 2025
Ab Dezember 2024 tritt die neue Österreich-Vignette in Kraft. Der Preis für die Jahresvignette wird auf 103,80 Euro für Pkw und 41,50 Euro für Motorräder steigen. Für kürzere Zeiträume gibt es ebenfalls Anpassungen der Preise.
Superblitzer in Frankreich: Künstliche Intelligenz für Verkehrskontrollen
In Frankreich werden ab 2025 „Superblitzer eingeführt, die mehrere Verkehrsverstöße gleichzeitig überwachen können. Diese neuen Radarfallen arbeiten mit künstlicher Intelligenz und sollen neben der Geschwindigkeit auch den Abstand, das Anschnallverhalten und die Handybenutzung überwachen.
Dekra/ Statistisches Bundesamt
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