简体中文
繁體中文
English
Pусский
日本語
ภาษาไทย
Tiếng Việt
Bahasa Indonesia
Español
हिन्दी
Filippiiniläinen
Français
Deutsch
Português
Türkçe
한국어
العربية
Zusammenfassung:Lade Premium-Inhalte...Je nach Programm kann sich die Versteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen star
Je nach Programm kann sich die Versteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen stark unterscheiden.
Jede Art der Mitarbeiterbeteiligung hat seine eigenen Vor- und Nachteile, daher wählen Startups mitunter unterschiedliche Modelle. Beispielsweise hat das Handyverleih-Satrtup Everphone kürzlich die Umstellung ihres Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu sogenannten echten Anteilen über eine KG-Struktur in Verbindung mit § 19a Einkommenssteuergesetz (EStG) bekanntgegeben. Das Fintech Billie wiederum hat den Weg über Genussrechte in Verbindung mit § 19a EStG gewählt.
Hier erklären zwei Anwälte, welche verschiedenen Arten der Mitarbeiterbeteiligungen es gibt und was ihr bei den einzelnen Modellen hinsichtlich Steuern beachten müsst.
Über die Autoren
Ariane Neubauer und Henrik Laysind beide Partner der Rechtsanwaltskanzlei Heuking. Ariane ist spezialisiert auf Gesellschaftsrecht und seit 2023 Head of Venture Capital bei Heuking. Henrik ist spezialisiert auf Steuerrecht, seit 2010 Steuerberater und seit 2014 Fachanwalt für Steuerrecht. Sie wollen dazu beitragen, mehr Klarheit im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungsmodellen zu schaffen und Missverständnissen vorzubeugen, denen sie in ihrer Praxis regelmäßig begegnen. Daher haben sie bereits im März 2024 einen (vereinfachten) Überblick zu den relevantesten Mitarbeiterbeteiligungsmodellen für Startups erstellt und frei verfügbar über die Heuking-Website und Linkedin veröffentlicht.
Im Dezember 2024 haben Ariane und Henrik diesen Überblick für Gründerszene im Hinblick auf weitere Änderungen des Besteuerungsaufschubs gemäß § 19a EStG (die sogenannte Konzernklausel) sowie um Genussrechte erweitert.
Virtuelle (unechte) versus echte Beteiligung
Mitarbeiterbeteiligungsmodelle lassen sich grundsätzlich in virtuelle (unechte) und echte Beteiligungsmodelle untergliedern, wobei es bei den Modellen wiederum verschiedene Varianten gibt:
Echte Beteiligungen
Haftungsausschluss:
Die Ansichten in diesem Artikel stellen nur die persönlichen Ansichten des Autors dar und stellen keine Anlageberatung der Plattform dar. Diese Plattform übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Artikelinformationen und haftet auch nicht für Verluste, die durch die Nutzung oder das Vertrauen der Artikelinformationen verursacht werden.