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Zusammenfassung:Es geht um 65 Milliarden Euro. Richterin Doris König bei der Verhandlung des Verfassungsgerichts zum
Es geht um 65 Milliarden Euro. Richterin Doris König bei der Verhandlung des Verfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am 26. März sein mit Spannung erwartetes Urteil zum Solidaritätszuschlag verkünden.
Mehrere FDP-Politiker hatten dagegen geklagt, dass der Steueraufschlag seit Jahren nur noch von einem Teil der Steuerzahler bezahlt werden muss.
Sollten die Kläger Recht bekommen, fehlen der neuen Regierung Milliarden im Haushalt. Bürgern und Firmen winkt die Rückzahlung von 65 Milliarden Euro gezahlter Steuern.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am 26. März sein mit großer Spannung erwartetes Urteil zum Solidaritätszuschlag verkünden. Diesen Termin nannte das höchste deutsche Gericht am Mittwoch. Sollte Karlsruhe den Solidaritätszuschlag kippen, droht der neuen Bundesregierung sofort ein neues Milliardenloch im Haushalt. Viele Bürger und Unternehmen könnten dagegen viel Geld für zu viel gezahlte Steuern zurückbekommen. Es geht um 65 Milliarden Euro.
Konkret entscheidet der Zweite Senat in Karlsruhe über eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern. Sie argumentieren, dass der Solidaritätszuschlag Ende 2019 verfassungswidrig geworden ist. Der Solidaritätszuschlag ist ein Aufschlag auf die Einkommensteuer. Er war Anfang der 1990er-Jahre zur Finanzierung der Wiedervereinigung eingeführt worden und sollte zeitlich befristet sein.
Die Kläger argumentieren, dass der Solidaritätszuschlag Ende 2019 verfassungswidrig wurde, als der Solidarpakt II zur Finanzierung der Wiedervereinigung auslief. Zudem bemängeln sie, dass Steuerzahler ungleich behandelt würden. Im November hatte das Gericht mündlich in Karlsruhe verhandelt. (Az. 2 BvR 1505/20)
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Der „Soli“ wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie auf Kapitalerträge erhoben. Er beträgt aktuell 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Seit 2021 müssen ihn nur noch Steuerzahler mit höheren Einkommen, Unternehmen und Kapitalanleger zahlen. Für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde die Zusatzsteuer im „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995” zu Ende 2020 abgeschafft.
Die FDP-Politiker Florian Toncar und Katja Hessel bei der Verhandlung zum Solidaritätszuschlag im Verfassungsgericht. Sie gehören zu den Klägern.
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Karlsruher Urteil mit Sprengstoff für die neue Regierung
Sollte das Gericht den Zuschlag für verfassungswidrig erklären, würde das die nächste Bundesregierung vor große Probleme stellen. Für dieses Jahr sind im Haushaltsentwurf Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro eingeplant. Sie könnten dann wegfallen. Für den Bund könnte es noch härter kommen: Karlsruhe könnte auch entscheiden, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen muss. Das wären dann seit 2020 um die 65 Milliarden Euro.
Der Fall erinnert an das Schuldenurteil des Verfassungsgerichts Ende 2023. Die Richter hatten damals das Vorhaben der Ampel-Koalition gekippt, 60 Milliarden Euro nicht genutzter Kredite aus der Corona-Krise in den Klima- und Transformationsfonds zu verschieben. Damit wollte die Koalition die Schuldenbremse umgehen. In der Folge des Schuldenurteils tat sich im Haushalt eine riesige Lücke aus. Von den Folgen des Streits um den Haushalt und die Schuldenbremse erholte sich die Koalition nicht mehr. Die Ampel von SPD, Grünen und FDP zerbrach Ende November 2024, ein Jahr nach dem Schuldenurteil.
Mit Material der dpa.
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