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Cyprus Securities and Exchange Commission

Jahr 2001Von der Regierung reguliert

Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) wurde gemäß Abschnitt 5 des Gesetzes über die Wertpapier- und Börsenkommission (Niederlassung und Verantwortlichkeiten) von 2001 als juristische Person des öffentlichen Rechts gegründet. Es ist eine unabhängige öffentliche Aufsichtsbehörde, die für die Beaufsichtigung des Wertpapierdienstleistungsmarkts, der in der Republik Zypern durchgeführten Transaktionen mit Wertpapieren sowie für den Sektor der kollektiven Kapitalanlagen und der Vermögensverwaltung zuständig ist. Es überwacht auch die Unternehmen, die Verwaltungsdienstleistungen anbieten, die nicht unter die Aufsicht von ICPAC und der Anwaltskammer Zypern fallen.

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Sanction Bußgeld
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
  • Offenlegungszeit 2022-06-17
  • Strafbetrag $ 215,508.00 USD
  • Grund der Bestrafung Der Entzug der Zulassung der zypriotischen Investmentfirma der Gesellschaft hat die Nichteinhaltung von Abschnitt 10(1)(a) des Gesetzes durch den Verwaltungsrat der Gesellschaft untersucht.
Offenlegungsdetails

Entscheidung des CYSEC-Vorstands

17. Juni 2022 Veröffentlichung der Entscheidung des CYSEC-Vorstands: 17.06.2022 Datum der Entscheidung des Vorstands: 09.05.2022 Betreffend: Vorstand der Maxigrid Ltd Gesetzgebung: Das Gesetz über Wertpapierdienstleistungen und -aktivitäten und geregelte Märkte Betreff: Verhängung von Verwaltungssanktionen und -maßnahmen Gerichtliche Prüfung: Presse hier Urteil der gerichtlichen Überprüfung: Hier drücken Die Cyprus Securities Exchange Commission ('CySEC') möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass nach den Feststellungen der CySEC bezüglich der Nichteinhaltung von Maxigrid Ltd Gesetz über regulierte Märkte von 2017 in der geltenden Fassung („das Gesetz“), das zum Entzug der Zulassung der zypriotischen Investmentfirma der Gesellschaft führte (siehe CySEC-Entscheidung vom 14.02.2022), hat die Nichteinhaltung des Verwaltungsrats der Gesellschaft untersucht Abschnitt 10(1)(a) des Gesetzes. Daraufhin beschloss CySEC auf der Sitzung vom 9. Mai 2022, dass der Vorstand des Unternehmens, nämlich:  Herr Roy Almagor, ehemaliger nicht geschäftsführender Direktor, Präsident und Anteilseigner im Zeitraum vom 22.05.2019 bis 18.10.2021,  Frau Jekaterina Pedosa, Exekutivdirektorin ab 02.10.2019,  Frau Katerina Papanicolaou, Exekutivdirektorin ab 15.02.2021,  Herr Nikolai Monogarov, ehemaliger nicht geschäftsführender Direktor in der Zeit vom 29.07.2015 bis 15.02.2021,  Herr Alexis Zampas, ex Non Executive Director in der Zeit vom 02.10.2019 bis 05.11.2021  Herr Pavlos Iosifides, ehemaliger nicht geschäftsführender Direktor in der Zeit vom 26.05.2021 bis 17.11.2021 und  Herr Ioannis Chasikos, ehemaliger nicht geschäftsführender Direktor in der Zeit vom 01.09.2021- 19.11.2021, hat unter Verstoß gegen Abschnitt 10(1)(a) des Gesetzes gehandelt, weil es die Vorkehrungen zur Gewährleistung einer effektiven und umsichtigen Führung der Gesellschaft nicht definiert und überwacht und keine Verantwortung für deren Umsetzung übernommen hat , in einer Weise, die die Integrität von t förderte er Markt und das Interesse seiner Kunden. Insbesondere wurde zum maßgeblichen Zeitpunkt (etwa 4. September 2020 bis Oktober 2021) der Grundsatz der Governance-Regelungen, der in Abschnitt 10(1)(b)(ii) des Gesetzes festgelegt ist, nicht angewandt. CySEC entschied wegen der Nichteinhaltung von Abschnitt 10(1)(a) des Gesetzes durch den Verwaltungsrat der Gesellschaft: 1. Gemäß Abschnitt 71(6), Absätze (d) und (g), des Gesetzes, Herrn Roy Almagor, dem ehemaligen Non-Executive Director, President und Shareholder des Unternehmens, eine Verwaltungsstrafe von 200.000 € und ein fünf (5)-jähriges Verbot der Ausübung von Managementfunktionen in CIFs aufzuerlegen. 2 2. Gemäß Abschnitt 71(6), Absätze (d) und (g), des Gesetzes, gegen Frau Jekaterina Pedosa, Geschäftsführerin des Unternehmens, eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 10.000 € und eine Sperre für einen bestimmten Zeitraum zu verhängen von fünf (5) Jahren zur Ausübung von Managementfunktionen in CIFs. 3. Gemäß Abschnitt 71(6), Absatz (d), des Gesetzes, Frau Katerina Papanicolaou, Executive Director des Unternehmens, für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ein Verbot aufzuerlegen, Managementfunktionen in CIFs auszuüben . 4. Gemäß Abschnitt 71(6), Paragraph (d), des Gesetzes, Herrn Nikolai Monogarov, dem ehemaligen Executive Director der Gesellschaft, für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ein Verbot der Ausübung von Managementfunktionen aufzuerlegen CIFs. 5. Gegen die Herren Alexis Zampas, Pavlos Iosifides und Ioannis Chasikos, ehemalige Non-Executive Directors des Unternehmens, keine Verwaltungsstrafe oder -maßnahme zu verhängen, wobei verschiedene Faktoren in Bezug auf ihre Funktion im Unternehmen zu berücksichtigen sind. Vollständige Einzelheiten/Begründung der Entscheidung der CySEC sind/sind im griechischen Text der Ankündigung verfügbar. mth/kg
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Anhang
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