Vor 2002 wurde in Deutschland die Regulierung der Finanzbranche von drei verschiedenen Agenturen durchgeführt. Im Mai 2002 wurde nach der Verabschiedung des „Finanzdienstleistungs- und Integrationsgesetzes“ die BaFin gegründet. Ziel des Gesetzes und der Zusammenlegung der drei Agenturen war es, eine integrierte Finanzaufsichtsbehörde zu schaffen, die alle Finanzmärkte abdecken kann. Die zusammengeschlossenen Agenturen waren das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel und das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Mit der Verabschiedung des Bankengesetzes im Jahr 2003 wurde der BaFin eine weitere Verantwortung übertragen, um den Kundenschutz zu erhöhen und zu verbessern die Reputation des deutschen Finanzsystems. Die zusätzlichen Befugnisse umfassten die Überwachung der Kreditwürdigkeit von Finanzinstituten und das Sammeln detaillierter Informationen über diese. Dieser besondere Verantwortungsbereich wurde mit der Bundesbank geteilt. Derzeit befindet sich die BaFin in einer Übergangsphase, da die Zuständigkeit für die Bankenaufsicht von der Europäischen Zentralbank übernommen wird.
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