简体中文
繁體中文
English
Pусский
日本語
ภาษาไทย
Tiếng Việt
Bahasa Indonesia
Español
हिन्दी
Filippiiniläinen
Français
Deutsch
Português
Türkçe
한국어
العربية
Zusammenfassung:Bundeskanzlerin Angela Merkel.Florian Gaertner/Photothek via Getty ImagesAm Mittwochnachmittag disku
Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Florian Gaertner/Photothek via Getty Images
Am Mittwochnachmittag diskutierten das Bundeskanzleramt und die Vertreter der Bundesländer mehr als sechs Stunden lang über Möglichkeiten, wie die steigende Zahl von Corona-Neuinfektionen in den Griff zu bekommen ist.
Beschlossen wurde neben einer bundesweiten Sperrstunde ab 23 Uhr unter anderem auch eine erweiterte Maskenpflicht, neue Teilnehmer-Grenzen bei Veranstaltungen und Privat-Feiern sowie strengere Kontaktbestimmungen in Corona-Risikogebieten.
Beim umstrittenen Beherbergungsverbot gab es keine Einigung. Bund und Länder einigten sich darauf, dass Thema bis 8. November zu vertagen.
Mehr Artikel auf Business Insider findet ihr hier.
Bund und Länder haben sich am Mittwochnachmittag auf erneut strengere Corona-Regeln im Land geeinigt.
Nach Informationen von Business Insider soll bundesweit eine Sperrstunde für Restaurants und andere Gaststätten ab 23 Uhr gelten. Das gilt, wenn die Zahl der Neuinfektionen in einem Kreis 50 pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen übersteigt.
Ebenso soll bei Veranstaltungen die Zahl der Teilnehmer beschränkt werden. Dabei soll gelten: Übersteigt die Zahl der Neuinfektionen den Grenzwert von 50 pro 100.000 Einwohner, sollen in Innenräumen nur noch maximal 100 Teilnehmer erlaubt sein. Bei 35/100.000 Einwohner soll die Zahl nochmal deutlich eingeschränkt werden. Ausnahmen sollen aber möglich sein, bedürfen allerdings eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts.
Ebenfalls beschlossen: Ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und (!) einem fortdauerndem Anstieg der Zahl soll es Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum geben. Dann sind nur noch zehn Personen oder zwei Hausstände mit je fünf Personen erlaubt. Bei 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern wird bei privaten Feiern die Teilnehmerzahl auf 25 Personen in öffentlichen Räumen und 15 in privaten Räumen beschränkt. Steigt die Inzidenz auf 50 Fälle, sind in öffentlichen Räumen maximal zehn und bei Zusammenkünften mit Familien und Freunden ebenfalls zehn Teilnehmer zulässig, aber aus höchstens zwei Hausständen.
Kommen wird auch eine „erweiterte Maskenpflicht“ für Kreise, in denen es mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche gibt. Sie gilt dann überall dort, „wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen.” Dies würde dann auch private Zusammenkünfte betreffen, wie Business Insider erfuhr.
Was genau das heißt, blieb am Abend unklar. Die konkrete Ausgestaltung soll offenbar den Behörden vor Ort überlassen werden.
Der immense Besprechungsbedarf von Bund und Länder wurde auch daran deutlich, dass die ersten Beschlüsse erst vier Stunden nach dem Start des Gipfels um 14 Uhr getroffen wurden, also gegen 18 Uhr. Für 19 Uhr war am Abend erstmal eine Essenspause eingeplant.
Umstrittenes Beherbergungsverbot bis nach den Herbstferien vertagt
Mehr als sieben Stunden haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder seit Mittwochnachmittag im Kanzleramt über die neuen Regelungen diskutiert. Im Vorfeld hatte es vor allem um das Beherbergungsverbot Streit gegeben. Das sieht vor, dass Menschen aus einem innerdeutschen Corona-Risikogebiet mit 50 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen nur dann woanders in einem Hotel übernachten dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten und negativen Corona-Test vorweisen.
Im Beschlussentwurf für den Corona-Krisengipfel war das Thema jedoch nur im vorletzten Punkt des sechsseitigen Papiers behandelt. Darin hieß es: „Bund und Länder fordern eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in Gebiete und aus Gebieten heraus, welche die Grenze 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage übersteigen, zu vermeiden. Sie weisen ferner darauf hin, dass in der Mehrheit der Bundesländer die Beherbergung für Reisende aus Hotspots einen negativen Test voraussetzt.
Am späten Abend dann die Einigung: Bis zum 8. November soll es ein Moratorium geben. Das bedeutet, das Thema ist bis nach den Herbstferien vertagt. So berichtet es auch „Bild. Bis zum Ende des Moratoriums können die Länder selbst entscheiden, wie es bei dem Thema weitergeht.
Haftungsausschluss:
Die Ansichten in diesem Artikel stellen nur die persönlichen Ansichten des Autors dar und stellen keine Anlageberatung der Plattform dar. Diese Plattform übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Artikelinformationen und haftet auch nicht für Verluste, die durch die Nutzung oder das Vertrauen der Artikelinformationen verursacht werden.